Neue Corona Verordnung
von Hanna Janke
Seit dem 16. August gilt eine neue Corona Verordnung. Alle Indoor Sportangebote fallen ab sofort unter die Nachweispflicht (geimpft, genesen oder getestet). Die Inzidenzstufen gibt es nicht mehr. Ein Nachweis ist auch beim Outdoor Sport erforderlich, sofern die Umkleide/ Dusche genutzt wird.
Der Impf-/ Genesenen-Nachweis muss einmalig vorgezeigt werden.
Der Antigen Schnelltest muss beglaubigt und tagesaktuell sein (max. 24 h). Der PCR Test gilt 48 h.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Schüler/innen (inklusive Berufsschulen) à Nachweis erfolgt im Zweifel zb über den Schülerausweis
Regeln während den Sommerferien:
- Während den Ferien gilt auch für Schüler/innen eine Testpflicht. Zulässig ist ein Selbsttest zuhause oder vor dem Training mit dem Übungsleiter. Bitte das Formular „Bescheinigung Schnelltest“ verwenden.
Weiterhin bestehen bleiben die AHA – Regeln (Abstand, Hygienevorschriften, medizinische Maske) sowie die Dokumentationspflicht (ausliegende Anwesenheitslisten, EventTracer App, Luca). In den kommenden Tagen werden wir überall noch Luca QR Codes verteilen.